Mobiler Pflegedienst Simone Girth

Wir machen Pflege mit Herz und Verstand
Sie suchen eine Alternative zum Alters- oder Pflegeheim, die mit Professionalität und fürsorglicher Betreuung überzeugt?
Dann sind Sie bei Simone Girth - Pflege mit Herz - richtig.

Wir setzen uns dafür ein, dass Senioren und pflegebedürftige Personen gut betreut in ihrem eigenen Zuhause leben können.

Mit der nötigen Erfahrung und viel Feingefühl finden wir auch für Sie das richtige Betreuungsmodell und kümmern uns um alle bürokratischen Aufgaben. 

Mobiler Pflegedienst Simone Girth

«Professionell betreut – im vertrauten Umfeld»

Wir sind seit über 20 Jahren erfolgreich in der ambulanten Pflege mobil unterwegs.

Alles was wir zur optimalen Betreuung eines Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung tun, kommt von ganzem Herzen. In Zusammenarbeit mit ihren Angehörigen stellen wir gemeinsam einen individuellen Pflegeplan auf und nutzen jede Möglichkeit, die die moderne häusliche Pflege für Sie bietet.

Behandlungspflege

von den Krankenkassen anerkannt

Ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege ist die Behandlungspflege.
Sie bezeichnet die Übernahme von ärztlich angeordneten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Unsere Aufgaben umfassen alle vom Haus- oder Facharzt verschriebenen Leistungen.wir sind erfahrene Pflegefachfauen und führen sämtliche ärztlich verordneten Behandlungen bei ihnen zu Hause durch, überwachen und dokumentieren die Schritte und leiten gegebenenfalls Massnahmen ein.

  • - Wundversorgung & Verbände
    - Medikamentengabe und Überwachung
    - Injektionen & Infusionen
    - Stomaversorgung
    - Vitalwertkontrolle

Mobiler Pflegedienst Simone Girth

«Die Pflege ist eine Frage der Würde und des Herzens»

Individuell, flexibel, professionell, mit Herz &
von allen Krankenkassen anerkannt!

Grundpflege

von den Krankenkassen anerkannt

Zur Grundpflege gehören pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Schritt für Schritt beraten wir Sie und Ihre Angehörigen kostenfrei über unsere Leistungen und helfen Ihnen bei notwendigen Beantragungen von Pflegeleistungen bei der Pflegekasse.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen ihr Wohlergehen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit 

  • - Körperpflege
    - Lagern, Mobilisieren
    - Ernährung
    - Prophylaxen

Mobiler Pflegedienst Simone Girth

«Professionelle Pflegekräfte gehen mit Leidenschaft und Hingabe ihrer Arbeit nach»

Sie bleiben auch in schwierigen Zeiten motiviert und ignorieren kleine Probleme.

Verhinderungspflege

von den Krankenkassen anerkannt

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, welche über einen längeren Zeitraum, also mehrere Tage oder Wochen aber auch stundenweise erfolgen kann.
Für den Fall der Abwesenheit oder Urlaub der Angehörigen kann diese Pflegeleistung bei den Krankenkassenfilialen beantragt werden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Leistungen in der Regel schnell und unbürokratisch genehmigt.
Ihre Verwandten können also ohne schlechtes Gewissen in den Urlaub fahren oder wichtige Termine wahrnehmen, während wir Sie professionell betreuen.

  • - Entlastung
    - Entspannung
    - Erholung

Mobiler Pflegedienst Simone Girth

«Ohne Fürsorge kann es kein Gemeinschaftsgefühl geben»

Sich für andere zu interessieren – für Menschen, für Dinge, für das Leben – ist ein Akt der Reife. Aus Fürsorge erwächst Mut.

Hauswirtschaft

von den Krankenkassen anerkannt

Neben der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Versorgung unterstützen wir Sie auch gern im hauswirtschaftlichen Bereich.
Unser Team steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen bei allen Aufgaben des täglichen Lebens.
So kümmern wir uns auch um Ihren Einkauf, Ihre Wäsche und die Reinigung Ihrer Wohnung.
Auf Wunsch und bei Bedarf unterstützen wir Sie auch gern bei Terminen, beispielsweise für Friseurbesuche.

  • - Einkaufshilfe
    - Reinigung der Wohnung
    - Wäscheservice
    - Begleitung zu Arztbesuchen etc.

Mobiler Pflegedienst Simone Girth

Häufige Fragen

Mobiler Pflegedienst Simone Girth

Medizinische Pflegeleistungen kann man auch ohne einen Pflegegrad bekommen. Diese werden nämlich durch einen Arzt verschrieben. Der Pflegedienst kann Sie im Haushalt bei alltäglichen Verrichtungen, wie z.B.: die Körperpflege, dem Anziehen oder der Nahrungsaufnahme unterstützen. Bevor ein Pflegegrad zuerkannt wird, muss vorerst zwecks Begutachtung der aktuellen Situation der MDK kommen. Bevor aber die MDK-Begutachtung stattfindet, ist es ratsam sich mit einem Pflegedienst in Verbindung zu setzen um ein ausführliches Beratungsgespräch durchzuführen und alle Möglichkeiten zu prüfen. Selbstverständlich helfen die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes Ihnen bei der Antragstellung und werden auch bei der Visite vom MDK Ihnen zur Seite stehen.

Ein Pflegevertrag legt fest welche Pflichten der Pflegedienst als auch der Kunde zu erfüllen hat. Dies ist in verschiedenen Rahmenbedingungen festgehalten. Der Pflegevertrag bezweckt das sowohl der Kunde als auch der Pflegedienst abgesichert ist und sich bei eventuellen Unstimmigkeiten darauf berufen kann. Es ist festgelegt welche rechtlichen Bedingungen erfüllt werden müssen. 

Ein Pflegegrad drückt einfach gesagt aus, wie hoch die Pflegebedürftigkeit eines Menschen ist. Die Pflegebedürftigkeit kann beispielweise infolge einer Krankheit entstehen und sich immer mehr in den Alltag einschleichen. Aber auch Unfälle können zu einer plötzlichen Veränderung des Lebens führen und dazu beitragen, dass man auf pflegerische Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen ist. Je nachdem, wie groß die Beeinträchtigung des betroffenen im Alltag ist, so wird der Pflegebedürftige anhand des Begutachtungsinstruments in einen entsprechenden Pflegegrad eingestuft. 

Damit Sie die Leistungen von der Pflegekasse erhalten können, muss erst ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden. Der Gutachter vom MDK bestimmt anhand der Ergebnisse einer umfangreichen Befragung den Pflegegrad. Dafür verwendet er die sog. Module, die bei der Festlegung des Grades der Pflegebedürftigkeit helfen sollen.

Das Pflegegeld ist eine Geldleistung welche von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Es steht pflegebedürftigen Menschen zu, welche in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden möchten. Sei es von einem Familienmitglied, einem Bekannten oder einem Pflegedienst. Vorrausetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist die Zuordnung eines Pflegegrades. Das Pflegegeld ist mit den sog. Geldleistungen gleichzusetzen. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um die Geldleistungen, die durch den Berechtigten von der Pflegekasse bezogen werden.

Im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen eines Pflegedienstes bei sogenannten Kombinationsleistungen können Sie das anteilige Pflegegeld einfach mit einem Pflegegeldrechner berechnen lassen.

Ist die private Pflegeperson im Urlaub, krank oder vorübergehend anderweitig verhindert den Patienten zu pflegen, werden die nachgewiesen Mehrkosten einer notwendigen Ersatzpflege von der Pflegeversicherung übernommen. Dies ist pro Kalenderjahr höchstens sechs Wochen oder bis zu einem Höchstbetrag von 1612 Euro möglich.

Der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege kann noch zusätzlich über 806 Euro von der Summe, die für die Kurzzeitpflege bestimmt ist, erhöht werden – d.h. man kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (806 Euro im Kalenderjahr) ergänzend zu dem Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege nutzen. Somit stehen dem Antragsteller 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.